Amtliche Adressänderung

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Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen! Sehr geehrte Gemeindebürger!

Wie Sie bereits bei diversen Bürgerforen und aus den Gemeindenachrichten erfahren haben, hat der Gemeinderat unserer Gemeinde entschieden, zur besseren Orientierung Straßenbezeichnungen einzuführen und dementsprechend die Hausnummerierung umzuändern. 

Die neuen Adressen gelten per Verordnung ab 01.01.2019.

Nachstehende Behörden und Institutionen werden von der Gemeinde durch die Übermittlung von Adresslisten (mit Gegenüberstellung Adresse alt – Adresse neu) von der Umstellung informiert:

·         NÖ Landesregierung

·         Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn

·         Finanzamt Hollabrunn

·         Bezirksgericht Hollabrunn

·         Polizei, Dienststelle Ravelsbach

·         Sozialversicherungsträger (AUVA, PVA, NÖGKK, WGKK, BVA, SVA, SVB)

·         Kirchenbeitragsstelle

·         Österreichische Post AG

·         EVN, Krems

·         Statistik Austria

·         Zentrales Melderegister

·         Telekom Austria

·         Vermessungsamt Korneuburg

·         Rotes Kreuz, Dienststelle Ziersdorf

·         Freiwillige Feuerwehren

·         GIP NÖ (Erfassung der Verkehrsinfrastrukturdaten – auch für Navigationsbetreiber)

 

Auf Anfrage kann genannte Adressliste für Firmen, Ärzte, Banken, Versicherungsanstalten, etc. zur Verfügung gestellt werden.

 

Jedem einzelnen Bürger obliegt es allerdings, folgende Stellen über die Adressänderung zu informieren:

·           Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer

·           sonstige Sozialversicherungsträger (GKK weiterer Bundesländer, Betriebskrankenkassen, VA für Eisenbahn und Bergbau, VA des österr. Notariats)

·           KFZ-Zulassungsstelle (Abänderung des Zulassungsscheines unter Vorlage des Typenscheins)

·           Fachärzte

·           Firmenbuch

·           Gewerbeamt

·           Printmedien (Zeitungsabonnements)

·           Autofahrerclubs

·           Lieferanten

·           Kunden

·           div. Versandhäuser

 

Ein diesbezügliches Musterschreiben wird bereit gestellt und kann nach Ergänzung Ihrer Adressen (alt und neu) und Unterfertigung beliebig vervielfältigt und an die entsprechenden Stellen versendet werden.

Als zusätzlichen Service bietet die Gemeinde in der Zeit vom 02.01.2019 bis 28.06.2019 die kostenlose Ausstellung einer Meldebestätigung mit Ihrer neuen Adresse (Vorlage eines Lichtbildausweises). 

Bezüglich der Meldung der Adressänderung im Grundbuch wäre noch anzumerken, dass diese von jedem Eigentümer zu veranlassen ist. Unter Vorlage einer gültigen Meldebestätigung und unter Angabe der betroffenen Einlagezahlen kann die Adressänderung beim Grundbuchgericht durchgeführt werden.

Keiner Änderung bedürfen alle persönlichen Urkunden (Reisepass, Führerschein, Personalausweis, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, …).Zur Vergabe der neuen Hausnummerntafeln werden wir Sie gesondert informieren. Bitte merken Sie vor, dass pro Tafel ein Kostenersatz von € 16,00 eingehoben wird.

Die Gemeindevertreter danken herzlich für Ihre Unterstützung bei der Namensfindung der Straßenbezeichnungen sowie für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit im Interesse einer raschen und wirkungsvollen Umsetzung der Adressänderungen.

 

Formular Musterschreiben:

 

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