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Kundmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 unter Tagesordnungspunkt 9) einstimmig beschlossen.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hohenwarth-Mühlbach a.M. beschließt aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, LGBI. 3702 in der derzeit geltenden Fassung für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt zu erheben:
Die Hundeabgabe ist im ersten Jahr binnen eines Monates nach dem Tag der Rechtswirksamkeit der gegenständlichen Verordnung und für die folgenden Jahre jeweils bis zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.
Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft
Der Bürgermeister
Martin Gudenus
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