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Sehr geehrte Damen und Herren
In der Vorschreibung wurde aufgrund eines technischen Fehlers der Jahresbetrag bei der Bereitstellung ausgewiesen.
Die Bürger haben folgende Möglichkeiten:
• Die Vorschreibung zur Gänze bezahlen. In diesem Fall wird der Bereitstellungsbetrag in der zweiten Jahresvorschreibung nicht mehr verrechnet.
• Bei der Zahlung die Hälfte des ausgewiesenen Bereitstellungsbetrags in Abzug bringen. Die verbleibende Hälfte wird mit der Sommervorschreibung vorgeschrieben.
• Bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Abbuchungsverfahren kann auf Wunsch eine manuelle Anpassung vorgenommen werden, sodass die Hälfte des Bereitstellungsbetrags eingezogen wird.
Der Einzug erfolgt am 15. Februar.