Verständigung
über den Ablauf des Benützungsrechtes an der
Grabstelle Nr. 56 im Gemeindefriedhof Ebersbrunn,
Es wird gemäß § 29 Abs. 1 des NÖ Bestattungsgesetzes 2007 mitgeteilt, dass das Benützungsrecht für diese Grabstelle am 31.12.2026 durch Zeitablauf erlischt.
Das Benützungsrecht an der Grabstelle kann für weitere zehn Jahre verlängert werden. Es wird ersucht, diesbezüglich Kontakt mit der Gemeinde 02957/216 aufzunehmen.
Bei keiner Rückmeldung erlischt das Benützungsrecht mit 31.12.2026, das Eigentum geht auf die Gemeinde über.
Nr. 56, Ebersbrunn.pdf herunterladen (0.45 MB)