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V E R O R D N U N G
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hohenwarth-Mühlbach a.M. setzt gemäß den Bestimmungen des § 38 Abs. 6 der NÖ Bauordnung 2014 in geltender Fassung den Einheitssatz zur Berechnung der Aufschließungsabgabe mit € 550,00 fest.
Diese Verordnung tritt mit 01. Jänner 2021 in Kraft.
Der Bürgermeister:
Mag. Martin Gudenus
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