Hunde

Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hohenwarth-Mühlbach a. M. beschließt aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabengesetz 1979, LGBl. 3702, in der derzeit geltenden Fassung für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt zu erheben:

1. Für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund

2. für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich € 130,00 pro Hund

3. für alle übrigen Hunde jährlich € 30,00 pro Hund

Die Hundeabgabe ist im ersten Jahr binnen eines Monates nach dem Tag der Rechtswirksamkeit der gegenständlichen Verordnung und für die folgenden Jahr jeweils bis zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.