Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hohenwarth-Mühlbach a. M.
beschließt aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabengesetz 1979,
LGBl. 3702, in der derzeit geltenden Fassung für das Halten von Hunden
eine Abgabe wie folgt zu erheben:
1. Für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund
2. für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde
nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich € 100,00 pro Hund
3. für alle übrigen Hunde jährlich € 20,00 pro Hund
Die Hundeabgabe ist im ersten Jahr binnen eines Monates nach dem Tag
der Rechtswirksamkeit der gegenständlichen Verordnung und für die
folgenden Jahr jeweils bis zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne
weitere Aufforderung zu entrichten.
Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.