Kindergartentarife

Elternbeitrag im NÖ Landeskindergarten Hohenwarth

Für den Ankauf von Bildungs- und Beschäftigungsmaterial im NÖ Landeskindergarten Hohenwarth wird ein monatlicher Beitrag in der Höhe von 14,00 Euro je Kind eingehoben.

Dieser Beitrag wird ausschließlich für diesen Zweck verwendet und kommt daher den Kindern zugute. Dadurch ist es möglich den Kindern das neueste Beschäftigunsmaterial zur Verfügung zu stellen.


TARIFORDNUNG  

für die Nachmittagsbetreuung im NÖ Landeskindergarten Hohenwarth

1. Höhe des Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung.

Der Beitrag richtet sich nach der von den Eltern/Erziehungsberechtigten vor Beginn des Kindergartenjahres oder später (siehe Absatz 3 und 4) bekannt gegebenen zeitlichen Inanspruchnahme und ist wie folgt festgesetzt:

Anwesenheit des Kindes pro Monat               Beitrag pro Monat

bis 20 Stunden                                                  €   50,00

bis 40 Stunden                                                  €   75,00

bis 60 Stunden                                                  €   95,00

mehr als 60 Stunden                                        € 100,00


Die Beiträge ändern sich im Ausmaß des Index der Verbraucherpreise der Bundesanstalt Statistik Österreich, wobei Indexänderungen erst ab einer Erhöhung von mindestens 5 % zu berücksichtigen sind. Im Falle einer Änderung ist der Beitragssatz auf volle Euro aufzurunden und wird mit dem Beginn des folgenden Kindergartenjahres wirksam.

Die Abrechnung der Beiträge erfolgt monatlich im Nachhinein.


2. Inanspruchnahme.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben die zeitliche Inanspruchnahme für jeden einzelnen Wochentag bekannt zu geben. Zur Berechnung des monatlichen Kostenbeitrages wird der Monat mit 4 Wochen angenommen. Längere und kürzere Monate ziehen keine Erhöhung oder Verringerung des monatlichen Kostenbeitrages nach sich. Schließtage des Kindergartens gemäß § 22 Abs, 5 NÖ Kindergartengesetz 2006 führen zu keiner Änderung der bekanntgegebenen zeitlichen Inanspruchnahme sowie des zu leistenden Kostenbeitrages.

 

     3. Änderungen während des Kindergartenjahres.

Änderungen der zeitlichen Inanspruchnahme sind nur zu Beginn des Kindergartenjahres, mit 1. Dezember, mit 1. März und zu Beginn der Kindergartenferien zulässig.


4. Ferienzeit.

Für die Ferienbetreuung ist die zeitliche Inanspruchnahme spätestens bis 15. Februar bekannt zu geben.


5. Härteklausel.

In sozial besonders berücksichtigungswürdigen Fällen können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Nach begründeter schriftlicher Antragstellung der Eltern/Erziehungsberechtigten entscheidet darüber der Gemeinderat.


6. Diese Tarifordnung tritt mit Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 in Kraft.


Beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Hohenwarth-Mühlbach a.M. am 14.12.2016 TOP 10.

Mag. Martin Gudenus

Bürgermeister



Mittagessen

Es besteht auch die Möglichkeit im Kindergarten zu essen.

Das Mittagessen kostet 3,08 Euro inkl. MwSt.

Kindergartenbus

Es gibt die Möglichkeit mit dem Kindergartenbus zum Kindergartenbesuch abgeholt bzw. wieder nach Hause gebracht zu werden.  Der monatliche Beitrag pro Kind beträgt 25,00 Euro bzw. 20,00 Euro für Geschwisterkinder.

Ferienbetreuung

Bei Bedarf wird von der Gemeinde während der 1., 2., 3., 7., 8., und 9. Woche der Schulferien eine Ferienbetreuung der Kinder im NÖ Landeskindergarten Hohenwarth angeboten.

Die Anmeldung ist verbindlich und muss bis 15. Februar bekannt gegeben werden. Dabei gelten die Tarife wie in der Nachmittagsbetreuung. Sämtliche Wertangaben inkl. der gesetzlichen MwSt.