Rundfunkgebühren – Befreiung/Fernsprechentgelt – Zuschuss/Ökostrompauschale – Befreiung
Der Antrag für eine, zwei oder alle drei dieser Begünstigungen kann mittels eines Formulars gestellt werden, dem verschiedene Dokumente beizufügen sind. Die Unterlagen werden an die GIS geschickt. Wird der Antrag positiv erledigt, sind Sie für maximal 60 Monate von den Gebühren befreit bzw.
erhalten Sie für maximal 60 Monate den Zuschuss. Beantragen Sie einen
Zuschuss zum Fernsprechentgelt und wird dieser Antrag positiv erledigt,
erhalten Sie einen Gutschein, den Sie Ihrem Telefonanbieter weiterleiten
müssen.
Bezieherinnen und Bezieher des Zuschusses zum
Fernsprechentgelt können sich auch von der Bezahlung der
Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom
Ökostromförderbeitrag befreien lassen. Der Zuschuss zum
Fernsprechentgelt beträgt 10 Euro pro Monat.
ACHTUNG
Die Einlösung des Zuschusses zum
Fernsprechentgelt ist nur für Festnetztelefone sowie Handys bestimmter
Telefonanbieter, die auf der Homepage der
GIS aufgelistet sind, möglich.
Voraussetzungen
Wer einen Antrag auf Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren bzw.
auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sowie auf Befreiung von der
Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom
Ökostromförderbeitrag stellt, muss volljährig sein und den Hauptwohnsitz
in Österreich haben. Das Haushalts-Nettoeinkommen der
Antragstellerin/des Antragstellers, also das Einkommen aller im Haushalt
lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Außerdem müssen Anspruchsberechtigte eine der folgenden Leistungen
beziehen:
Zuständige Stelle
Das Gebühren Info Service (GIS)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Kopie der Bestätigung der Meldung aller Personen im Haushalt
- Aktuelle
Nachweise über die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen.
Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen oder
Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.
- Für gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen: zusätzlich
- Aktuelles fachärztliches Attest
- Bei
Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz,
gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
(Gehörlose
oder schwer hörbehinderte Personen können nur die Gebührenbefreiung der
Fernsehempfangseinrichtungen und/oder eine Zuschussleistung zu
Fernsprechentgelten beantragen.)
- Für Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbezieher: zusätzlich
- Aktueller Kontoauszug bzw. Pflegegeldbescheid
- Bei
Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz,
gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
- Für Pensionistinnen/Pensionisten: zusätzlich
- Aktueller Kontoauszug bzw. Pensionsbescheid
- Bei
Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz,
gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
- Für Bezieherinnen/Bezieher des Kinderbetreuungsgeldzuschusses: zusätzlich
- Nachweis über den Kinderbetreuungsgeldzuschuss
- Bei
Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz,
gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
- Für Bezieherinnen/Bezieher von Leistungen des Arbeitsmarktservice: zusätzlich
- Taggeldbestätigung bzw. Bescheinigung des AMS
- Bei
Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz,
gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
- Für Zivildiener: zusätzlich
- Kopie des Zuweisungsbescheids
- Nachweis über Bezug von Familienunterhalt
- Bei
Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz,
gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
- Für Landwirtinnen/Landwirte: zusätzlich
- Kopie der Pension bzw. bei aktiver Bewirtschaftung Kopie der Befreiung von der Rezeptgebühr
- Kopie des Einheitswertbescheides
- Bei
Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz,
gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
- Für Mindestsicherungsempfängerinnen/Mindestsicherungsempfänger: zusätzlich
- Kopie der Leistungen aus der Sozialhilfe
- Bei
Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz,
gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
- Für Studierende, Schülerinnen/Schüler: zusätzlich
- Kopie des Studienbeihilfebescheides bzw. der Schülerbeihilfe
- Fortsetzungsbestätigung
- Angabe über finanzielle Unterstützung seitens Familienangehöriger und Dritter, hierzu zählt auch die Familienbeihilfe
- Bei
Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz,
gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
HINWEIS
Das Antragsformular liegt bei Filialen der
Raiffeisenbank, in den Gemeindeämtern, den Magistratischen Bezirksämtern
in Wien, den Servicestellen der Stadt Graz oder direkt beim
GIS auf. Auf der Seite des
GIS
können Sie mittels einer Abfrage ermitteln, wo das Formular in Ihrer
Nähe erhältlich ist. Das ausgefüllte Formular ist mit allen notwendigen
Unterlagen an folgende Adresse zu senden: GIS Gebühren Info Service
GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen