Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Antragstellung für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung als
Unterstützung für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind
und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen)
nicht mehr abdecken können. Die BMS ist eine sozialhilferechtliche
Leistung des Landes nach dem NÖ Mindestsicherungsgesetz.
Sozialhilfe
Antragsformular für folgende Sozialleistungen des Landes Niederösterreich lt. Niederösterreichischem Sozialhilfegesetz 2000
- Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes (Intensivpflege)
- Hilfe in besonderen Lebenslagen
- Hilfe für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Vorraussetzung:
Hauptwohnsitz in Niederösterreich
Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:
- Unterschriebener Sozialhilfeantrag
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- Einkommensnachweis
Bei Hilfe für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zusätzlich:
- Ärztliche Befunde über die Behinderung
- Nachweis über erhöhten Familienbeihilfenbezug (falls sie bezogen wird)
zuständige Stelle:
Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn-Sozialhilfe