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Die letzte flächendeckende Erhebung der Berechnungsflächen für die Ermittlung der Kanalbenützungsgebühren fand in den Jahren 1996 bis 2005 im Zuge der Kanalerrichtung statt.
Durch Zu- und Umbauten sowie Vergrößerungen von Obergeschoßen ergeben sich oftmals Änderungen in den Geschoßflächen. Diese Berechungsflächen bilden nicht nur die Grundlage für die Ermittlung der Kanalbenützungsgebühren, sondern dienen auch als wesentliches Kriterium zur Ermittlung der Einheitssätze von Kanal- und Wasserabgaben.
Vom Land Niederösterreich (Aufsichtsbehörde der Gemeinde) wird schon seit längerem die Überprüfung aller Liegenschaften betreffend Kanalabgaben und Wasseranschlussgebühren gefordert. Um dieser Vorgabe gerecht zu werden und auch um eine Gebührengerechtigkeit zu erlangen, wird die Gemeinde im Zuge einer abgabenrechtlicher Nachschau nach § 144 Bundesabgabenordnung bei jeder Liegenschaft die verbaute Fläche der Gebäude sowie die Anzahl der angeschlossenen Geschoße überprüfen. Die Nachschau beginnt in den kommenden Monaten in der KG Mühlbach. Die betroffenen Liegenschaftseigentümer werden schriftlich vom Zeitpunkt der Nachschau informiert.
Der Gemeinderat beauftragte mit gegenständlicher Überprüfung die Fa. Hydro Ingenieure, Krems, zum Honorar von rund € 12.000,00 brutto. Die Maßnahmen umfassen Begehung, Vermessung, Erhebung von Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Aufnahme, Auswertung und umfasst rund 140 Liegenschaften in der KG Mühlbach.
Sollte es im Zuge dieser Überprüfung zu Differenzen in den Berechnungsflächen kommen, ist die Einleitung eines abgabenrechtlichen bzw. unter Umständen auch eines baubehördlichen Verfahrens (z. B. bei nicht bewilligten Dachgeschoßausbauten) unumgänglich.
Vorrangiges Ziel ist es, eine Gebührengerechtigkeit für jeden Einzelnen zu schaffen und damit einen gesetzeskonformern Stand der Gebührenvorschreibungen herzustellen. Die Gemeinde dankt vorab für Ihr Verständnis.