Wichtige Änderungen im NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehaltesachkundeverordnung

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Ab 1. Juni 2023 tritt das neue Hundehaltegesetz in Niederösterreich in Kraft. 

Durch diese Änderungen sollen die Sicherheitsstandards im Zusammenleben zwischen Mensch und Hund erhöht werden. Aus diesem Grund müssen zukünftig alle Hundehalterinnen und Hundehalter bestimmte Grundkenntnisse über die Hundehaltung (Sachkundenachweis) und eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorweisen. 


Die wichtigsten Änderungen im Überblick


  • Meldepflicht für alle ab 01. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde
  • Verpflichtender NÖ Hundepass (allgemeine Sachkunde) für alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 01. Juni 2023 – 

Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes bei der Gemeinde.

Die allgemeinde Sachkunde (NÖ Hundepass) umfasst:

             eine einstündige Information durch einen Tierarzt/Tierärztin über die Gesundheit     

             und die richtige Haltung und Pflege eines Hundes

             eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person über den Hund als     

             soziales Lebewesen, die Mensch-Hund-Beziehung und unter anderem auch Maß 

             nahmen zur Stressvermeidung bei Hunden

  • Verpflichtende Haftpflichtversicherung für alle Hunde mit einer Mindest-versicherungssumme von € 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden – Vorlage des Nachweises bei der Meldung des Hundes bei der Gemeinde
  • Obergrenze nur mehr max. 5 Hunde pro Haushalt
  • Der erweiterte Sachkundenachweis für „Listenhunde“ bleibt in der derzeitigen Form bestehen und umfasst zehn Stunden und besteht aus einem theoretischen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes sowie einem praktischen Teil


Vorzuweisende Unterlagen bei der Anmeldung im Gemeindeamt:

  • Sachkundenachweis - NÖ Hundepass (Nachfrist max. bis 6 Monate für die Vorlage) 
  • Erweiterter Sachkundenachweis: für Listenhunde und auffällige Hunde.
  • Hundehaftpflichtversicherung: für jeden Hund – bisher wurde dies nur bei „Listenhunden“ verlangt.


Bestimmungen für Personen die bereits einen Hund halten:

Jene Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle bereits einen Hund halten müssen binnen 2 Jahren (1. Juni 2025) den Nachweis der angepassten Haftpflichtversicherung selbstständig beim Gemeindeamt erbringen, um zu gewährleisten, dass in Zukunft möglichst alle Schadensfälle versicherungsmäßig abgedeckt sind. (eine personalisierte 

gesonderte Aufforderung diesbezüglich ist nicht vorgesehen)


Nähere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung

www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html


hundekotWichtig!

Weiters möchten wir, gemäß § 8 des NÖ Hundehaltegesetzes, auf die Leinenpflicht und die Verwendung der Hundekotsäcken hinweisen. Helfen Sie mit, Streitigkeiten in Nachbarschaften zu beseitigen, Probleme durch verunreinigtes Futtermittel in der Landwirtschaft zu verhindern und Ärger von Sparziergänger vorzubeugen. Danke!