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Ab 1. Juni 2023 tritt das neue Hundehaltegesetz in Niederösterreich in Kraft.
Durch diese Änderungen sollen die Sicherheitsstandards im Zusammenleben zwischen Mensch und Hund erhöht werden. Aus diesem Grund müssen zukünftig alle Hundehalterinnen und Hundehalter bestimmte Grundkenntnisse über die Hundehaltung (Sachkundenachweis) und eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorweisen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes bei der Gemeinde.
Die allgemeinde Sachkunde (NÖ Hundepass) umfasst:
eine einstündige Information durch einen Tierarzt/Tierärztin über die Gesundheit
und die richtige Haltung und Pflege eines Hundes
eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person über den Hund als
soziales Lebewesen, die Mensch-Hund-Beziehung und unter anderem auch Maß
nahmen zur Stressvermeidung bei Hunden
Vorzuweisende Unterlagen bei der Anmeldung im Gemeindeamt:
Bestimmungen für Personen die bereits einen Hund halten:
Jene Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle bereits einen Hund halten müssen binnen 2 Jahren (1. Juni 2025) den Nachweis der angepassten Haftpflichtversicherung selbstständig beim Gemeindeamt erbringen, um zu gewährleisten, dass in Zukunft möglichst alle Schadensfälle versicherungsmäßig abgedeckt sind. (eine personalisierte
gesonderte Aufforderung diesbezüglich ist nicht vorgesehen)
Nähere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung
www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
Wichtig!
Weiters möchten wir, gemäß § 8 des NÖ Hundehaltegesetzes, auf die Leinenpflicht und die Verwendung der Hundekotsäcken hinweisen. Helfen Sie mit, Streitigkeiten in Nachbarschaften zu beseitigen, Probleme durch verunreinigtes Futtermittel in der Landwirtschaft zu verhindern und Ärger von Sparziergänger vorzubeugen. Danke!